Physiotherapie/ Krankengymnastik
In diesem Rahmen kommen unter anderen Einzelkrankengymnastik, Manuelle Therapie und Gangschule zum Einsatz.
Die erweiterte ambulante Physiotherapie (EAP) ist ein multimodales Behandlungskonzept mit einem ganzheitlich ausgerichteten Ansatz und verfolgt das Ziel einer schnellstmöglichen Rehabilitation des Patienten und soweit möglichen Rückkehr an den Arbeitsplatz.
Sie richtet sich vorwiegend an Menschen nach Arbeits- oder Wegeunfällen und wird von den Berufsgenossenschaften, der gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), privaten Krankenkassen oder Beihilfe übernommen. Verordnet werden kann eine EAP durch einen D-Arzt oder anderen Arzt, letzterer in vorheriger Abstimmung mit der zuständigen Unfallversicherung.
Ergänzend zu den 3 Säulen können je nach Diagnose und Bedarf ebenfalls Ergotherapie, psychosoziale Angebote sowie Ernährungsberatung eingebunden werden. Hierzu ist eine separate Verordnung erforderlich.

In diesem Rahmen kommen unter anderen Einzelkrankengymnastik, Manuelle Therapie und Gangschule zum Einsatz.

Wesentliche Bestandteile der physikalischen Therapie sind Mechanotherapie (z.B. manuelle Lymphdrainage und Massage) sowie Elektro-, Hydro- und Thermotherapie.

Die MTT umfasst gerätegestützte Übungen wie Krafttraining, Stabilisationsübungen und Ausdauertraining. Sie kann bei Bedarf auch isoliert verordnet werden und ist ebenfalls in einer EAP vorgesehenen Einrichtung durchzuführen.
Die EAP richtet sich an Patienten mit einer Verletzung aus einem Berufs- oder Wegeunfall. In diesem Fall ist der Kostenträger für die EAP die jeweilige Unfallversicherung. Des Weiteren wird die intensivierte Form der physiotherapeutischen Behandlung bei privat versicherten oder beihilfeberechtigten Personen in Betracht gezogen, wenn isolierte Einzeltherapieverordnungen nicht das gewünschte Rehabilitationsziel erreichen. Beispielsweise kann eine EAP verordnet werden bei schweren Bewegungseinschränkungen nach Gelenkverletzungen und wiederherstellenden Operationen, Muskel-/ Nervenfunktionsstörungen oder komplexen Verletzungen (z.B. mit Weichteilschaden).
Sprechen Sie dazu mit ihrem zuständigen (D-)Arzt, inwieweit eine EAP für Sie in Erwägung gezogen werden kann. Die DR. ERLER REHA kann sich dann unter Vorlage der Originalverordnung für die Kostenübernahme mit der zuständigen Unfallversicherung oder privaten Krankenkasse in Verbindung setzen.
Als zugelassenes Reha-Zentrum für die EAP verfügen wir über alle notwendigen personellen oder räumlichen Anforderungen der zuständigen Kostenträger und begleiten Sie gerne auf Ihrem Weg.
Bei denen durch isolierte Einzeltherapieverordnungen nicht das gewünschte Rehabilitationsziel erreicht werden kann, z.B. bei schweren Bewegungseinschränkungen nach Gelenkverletzungen und wiederherstellenden Operationen, Muskel-/ Nervenfunktionsstörungen oder komplexen Verletzungen (z.B. mit Weichteilschaden).
Voraussetzung ist die Verordnung durch den behandelnden Arzt und eine Kostenzusage des zuständigen Versicherungsträgers.
Die Erstverordnung beinhaltet 10 Einheiten, die sich auf 2 Wochen erstreckt. Der Beginn einer EAP ist nur mit einer Kostenübernahme durch die zuständige Berufsgenossenschaft möglich. Im Normalfall beträgt die Behandlungsfrequenz 5x pro Woche und richtet sich nach der Vorgabe des behandelnden D-Arztes. Die Verordnung sollte so ausgestellt werden, dass die Behandlung spätestens eine Woche nach dem Ausstellungsdatum beginnen kann. Abweichungen können ebenfalls durch den verordnenden Arzt beschlossen werden.
Wenn Sie privat oder über Beihilfe versichert sind, umfasst die Erstverordnung 15 Einheiten über 3 Wochen. Üblicherweise findet die Therapie an 5 Tagen unter der Woche statt, je nach körperlicher Belastbarkeit und Zeitbudget ist es ebenfalls möglich die Einheiten auf 3x pro Woche zu verteilen. Verordnet werden kann eine EAP nicht nur durch Durchgangsärzte, sondern auch durch Fachärzte für Orthopädie, Chirurgie oder Neurologie.
Planen Sie am besten eine Zeit von 2 bis 2,5 Stunden ein.
Die gesamte Dauer der Behandlung orientiert sich nach der Frequenz, in der die verordneten Therapieeinheiten durchgeführt werden, z.B. 3-5x pro Woche. Gewöhnlicherweise umfasst die EAP einen Zeitraum von 2-6 Wochen und wird deswegen oftmals als „Mini-Reha“ bezeichnet.
Ja, eine EAP kann durch den zuständigen Arzt verlängert werden. D-Ärzte benötigen in diesem Fall die gesicherte Kostenübernahme durch die Berufsgenossenschaften schriftlich.
Ansprechpartner: Heike Persich | Silja Pfeiffer
DR. ERLER REHA
Kontumazgarten 19
90429 Nürnberg
Telefon: 0911/ 66 0 55-0 | Fax: 0911/ 66 0 55-5081
E-Mail: info@reha-kontumazgarten.de