Die Erweiterte Ambulante Physiotherapie (EAP) dient der Funktionswiederherstellung oder -verbesserung nach Unfallverletzungen mit Störungen ganzer Funktionsketten oder nach Berufskrankheiten. Dabei werden die in der Standardtherapie vorwiegend isoliert angewandten Behandlungen (Krankengymnastik/ Physiotherapie KG/ PT, Massage, Elektrotherapie) um die Medizinische Trainingstherapie ergänzt, zusammengeführt und – in einer auf jeden Patienten individuell zugeschnittenen Kombination – umgesetzt.
Die Berufsgenossenschaftliche Stationäre Weiterbehandlung (BGSW) umfasst die nach Abschluss der Akutbehandlung in zeitlichem Zusammenhang stehenden medizinisch indizierten stationären Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, insbesondere die intensive Übungsbehandlung (ggf. unter Einschluss arbeitsbezogener Abklärung). Sie bezieht sich auf den Zeitraum, in dem – bei schweren Verletzungen des Stütz- und Bewegungsapparates sowie des zentralen und peripheren Nervensystems – ambulante Leistungen zur medizinischen Rehabilitation nicht ausreichen oder nicht möglich bzw. nicht durchführbar sind, um den Rehabilitationserfolg zu optimieren.