Reha-Sport während Corona?

Wir freuen uns Ihnen mitzuteilen, dass wir ab Montag, den 03.05.2021 die Wiederaufnahme des REHA-SPORTS unter Einhaltung der Schutz- und Hygieneregeln anbieten dürfen.

Unsere Kurse finden ausschließlich im Freien und unter Einhaltung der Abstandsregelungen statt.

Voraussetzung ist ein negativer Antigen-Schnelltestnachweis von einer anerkannten Teststelle (Testzentrum, Hausarzt, Apotheke), der nicht älter als 24 Stunden ist.

Alternativ ist auch ein negativer PCR-Nachweis möglich, der nicht älter als 48 Stunden ist.

WICHTIG: Bitte bringen Sie zu jedem Termin (Übungseinheit) einen jeweils aktuellen Testnachweis mit.

Zudem besteht FFP 2 Maskenpflicht.

Da aufgrund der aktuellen Situation die Umkleideräume nicht benutzt werden können, möchten wir Sie darauf hinweisen, bereits in Sportkleidung zu Ihren Reha-Sport Termine zu erscheinen.

Wünschenswert wäre, wenn Sie Ihre eigene Trainingsmatte mitbringen würden.

Bei Regen müssen die Reha-Sport Termine leider entfallen!

 

Für wen ist Reha-Sport geeignet?

Der Rehabilitationssport (Reha-Sport) im REHA-ZENTRUM AM KONTUMAZGARTEN ist auf den Fachbereich Orthopädie ausgerichtet. Unser Angebot eignet sich für Patienten jeden Alters, bei denen die Funktionen des Stütz- und Bewegungs-apparates bzw. der Wirbelsäule beeinträchtigt sind – unabhängig vom Lebensalter.

 

Wann kann Orthopädischer Reha-Sport helfen?

  • Hüft-, Knie- und Schulterbeschwerden/ -erkrankungen
  • Arthrose
  • Osteoporose
  • Konservativ und postoperativ behandelte Wirbelsäulenbeschwerden/-erkrankungen (z. B. Bandscheibenvorfall, Spinalkanalstenose, ISG- und WS-Blockaden, Skoliosen)
  • Künstliche Gelenke (Hüft-, Knie-, Schulter-TEP)
  • Unfall- und Sportverletzungen der unteren und oberen Extremitäten
  • Chronische Schmerzen am Stütz- und Bewegungsapparat

 

Wie lange dauert der Reha-Sport?

Verordnet werden in der Regel 50 Trainingseinheiten, die innerhalb von 18 Monaten absolviert werden sollen – meist in Form von zwei Einheiten mit jeweils 45 Minuten pro Woche.
 

Wie beantrage ich Reha-Sport?

Rehabilitationssport ist eine ergänzende Maßnahme nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 4 SGB IX. Sie unterliegt nicht der Heilmittelverordnung und belastet somit nicht das Budget der Arztpraxis. Verordnet werden kann Reha-Sport von jedem Arzt (Formular 56: „Antrag auf Kostenübernahme für Rehabilitationssport“).

Den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag schicken Sie an Ihren Kostenträger, der ihn in der Regel innerhalb kurzer Zeit genehmigt.
 

Wann wende ich mich an das REHA-ZENTRUM AM KONTUMAZGARTEN?

Sobald Ihnen die Genehmigung Ihrer Krankenkasse vorliegt, können Sie gerne einen Informationstermin bei uns im Haus vereinbaren.

 

 

So erreichen Sie uns

REHA-ZENTRUM AM KONTUMAZGARTEN

Kontumazgarten 19
90429 Nürnberg

Telefon: 0911/66 0 55-50 55
Fax:      0911/66 0 55-50 81

E-Mail:   verwaltung(a)reha-kontumazgarten.de 
Internet: www.reha-kontumazgarten.de

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