Informationen für Ihren Aufenthalt bzw. Besuch ab dem 18.05.2020

Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie müssen wir das Infektionsrisiko für unsere Patient*innen und unsere Mitarbeiter*innen unter allen Umständen minimieren.
Aus diesem Grund gelten besondere Regelungen zum Besuch in unserer Einrichtung:

Hatten Sie als Besucher in den letzten 14 Tagen Anzeichen einer Atemwegserkrankung oder eines fieberhaften Infektes, dürfen Sie unsere Einrichtung nicht betreten. Bitte klären Sie dies unverzüglich mit einem Arzt ab. Sollten Sie in den letzten 14 Tagen Kontakt zu einer mit dem SARS-CoV-2-Virus („Coronavirus“) infizierten und/oder an diesem Virus erkrankten Person gehabt haben, dürfen Sie unsere Einrichtung ebenfalls nicht betreten.

Beim Besuch unseres Reha-Zentrums ist Folgendes zu beachten:

  • Jeder Patient darf einmal täglich von einem Familienangehörigen oder einer weiteren Person während einer festen Besuchszeit (15.00-18.00 Uhr, max. 60 Minuten) besucht werden.
  • Sollte sich die Patientin/der Patient, den Sie besuchen möchten, auf einer Isolierstation befinden (z.B. bei Covid-19-Verdacht oder nachgewiesener Erkrankung, Station für Kontaktpersonen der Kategorie I) ist es im Einzelfall möglich, dass leider jedweder Besuch untersagt werden muss. Mit den behandelnden Ärzten ist vorab zu klären, ob eine Besuchsmöglichkeit besteht. Sofern ein Besuch erlaubt wird, müssen Sie besondere Schutzmaßnahmen einhalten und den Anweisungen des Personals zwingend Folge leisten.
  • Besucher müssen sich bei uns namentlich unter Angabe von Kontaktdaten (Telefonnummer / E-Mail) mit Hilfe Ihres Ausweises registrieren. Ihre Daten werden zur Sicherstellung der Nach-verfolgungsmöglichkeit von Kontaktpersonen für den Zeitraum von 30 Tagen gespeichert.
  • Bitte beachten Sie, dass auch für Besuche im Außenbereich (Patientengarten) eine Registrierungspflicht und die Einhaltung der Hygieneregeln bestehen.
  • Für die Besucher gilt eine Maskenpflicht (Mund-Nasen-Bedeckung) und das Gebot, nach Möglichkeit durchgängig einen Mindestabstand von 1,50 m zu anderen Personen einzuhalten. Die Mund-Nasen-Bedeckung ist von Ihnen selbst mitzubringen.

Die allgemeinen Hygieneregeln sind zum Schutze unserer Patientinnen und Patienten und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter jederzeit einzuhalten.
Dazu gehört insbesondere:

  • Beachtung der Husten- und Nies-Etikette: Verwendung von Einmal-Taschentüchern auch zum Husten und Niesen, alternativ niesen oder husten in die Ellenbeuge.
  • Sorgfältige Händehygiene: Häufiges Händewaschen (30 Sekunden mit Wasser und Seife, anschließend gründliches Abspülen) und Nutzung einer Händedesinfektion vor dem Betreten und beim Verlassen der Einrichtung
  • Möglichst die Schleimhäute im Gesichtsbereich (Augen, Mund etc.) nicht mit ungewa-schenen Händen berühren
  • Werfen Sie den Müll nicht arglos weg, nutzen Sie dafür die von uns vorgesehenen Ab-wurfbehälter innerhalb der Einrichtung.

Den Anweisungen unseres Personals ist stets Folge zu leisten.

Im Rahmen unseres allgemeinen Hausrechts haben wir, wie auch bereits vor der Corona-Pandemie, die Möglichkeit, im Einzelfall einen Besuch zu untersagen.

Wir danken Ihnen für Ihre Mithilfe und Ihr Verständnis!

Bitte bleiben Sie gesund!

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